Streicht §219a
Abschaffung – jetzt!
Laut Paragraf 219a StGB dürfen Ärzt*innen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen dann aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Das erschwert ungewollt Schwangeren den Zugang zu sachlich fundierten Informationen und lässt sie in einer schwierigen Situation im Stich.
Wir fordern, dass Ärzt*innen sachlich informieren und ungewollt Schwangere informierte Entscheidungen treffen dürfen!
Wir sprechen aus, was Ärzt*innen verboten ist und setzen uns ein für die Abschaffung des Paragrafen 219a.
Denn fachfremde Personen dürfen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich teilen.
Genau das tun wir: gemeinsam mit dir!
Mehr Informationen unter: https://www.streicht219a.jetzt/