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Häusliche Gewalt

Frauen*, die in gewalttätigen Beziehungen verbleiben, wird von ihrem Umfeld oft Verständnislosigkeit und damit indirekt auch Ablehnung entgegengebracht. Das Erleben von Gewalt ist ein Prozess andauernder Traumatisierung, die einen Zustand der Ohnmacht und Ausweglosigkeit auslöst. Umso verständlicher wird es, warum sich das Befreien aus Gewaltbeziehungen als so schwierig gestaltet.

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, finden Sie bei uns in der Beratungsstelle einen Raum, in dem Sie in einer geschützten und vertraulichen Atmosphäre ihre Situation besprechen können.

Wir möchten Ihnen Mut machen. Uns ist es wichtig, Sie ernst zu nehmen und so zu unterstützen, dass Sie ein Verständnis für sich selbst und für die Folgen der Gewalt entwickeln können. Wir begleiten Sie dabei, das zu erreichen, wofür Sie sich entscheiden. 

Sie werden von uns kostenlos und auf Wunsch anonym beraten. Wir informieren Sie außerdem über ihre Rechte und Möglichkeiten, sich und ggf. ihre Kinder zu schützen.

1.1 Beratung zum Gewaltschutzgesetz

Das aktuelle Gewaltschutzgesetz ist seit dem 1.1.2002 in Kraft.

Dieses Gesetz stärkt Ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten gegenüber Ihrem gewalttätigen Partner oder Ehemann. Nehmen Sie dieses Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch.

Sie müssen es nicht dulden, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre Kinder

  • beleidigt oder erniedrigt
  • schlägt oder bedroht
  • daran hindert, das Haus zu verlassen
  • davon abhält, ihre Familie oder Freunde zu treffen
  • zum Sex zwingt
  • nicht akzeptiert, dass Sie sich getrennt haben oder trennen wollen und sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert.

Rechtliche Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt:

Diese stehen allen Frauen* zu, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus

Die Kooperationsvereinbarung zum Gewaltschutzgesetz (GewSchG) im Kreis Coesfeld besteht zwischen frauen e.V., dem Frauenhaus und der Polizei. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann die Polizei den Täter auch für einige Tage der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot aussprechen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht eine Wohnungszuweisung zu beantragen.

Bei allen notwendigen Schritten begleiten wir die Frauen*, wobei die Sicherheit der Frau* und ggfs. betroffener Kinder im Mittelpunkt steht.

Jede vierte Frau* hat körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch ihren Partner bereits einmal oder sogar mehrmals erlebt (Studie des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2004).

Doch nicht nur Paarbeziehungen fallen unter diesen Begriff, sondern alle Fälle von Gewalt zwischen Menschen, die unter einem Dach zusammenleben. Neben der körperlichen und sexuellen Gewalt gehört auch psychische Gewalt, wie Drohung, Nötigung oder Freiheitsberaubung sowie emotionale Gewalt, wie Beschimpfung, Bevormundung oder Demütigung zur Definition.

Gewalt ist …

… wenn Sie abgewertet, gedemütigt, kontrolliert, misshandelt, sexuell genötigt, eingesperrt oder sozial isoliert werden.
à PDF einfügen: (flyerausstellungfrei)  

Gewalt ist …

… keine Privatsache und die Familie ist kein rechtsfreier Raum.

Wenn Freundinnen*, Nachbarinnen*, Kolleginnen*, Töchter*, Mütter*, Schwestern* und andere weibliche Familienangehörige Gewalt erfahren, brauchen sie Hilfe.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt:

Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.[1]

Gewalt drückt sich in den verschiedenen Formen von psychischer, emotionaler, sexualisierter, körperlicher, ökonomischer, sozialer und struktureller Gewalt aus. Dem Täter geht es immer um Macht und Kontrolle.

Die Auswirkungen von Gewalt an Frauen*:

 „Das Erleben von Verletzungen, von Kränkungen und das Gefühl von Ausgeliefertsein führt für die Frauen zunehmend zum Verlust ihrer Selbstwertschätzung und ihrer Selbsterhaltungskraft. Diese Kraft und Energie für sich selbst braucht jedoch jede, um gesund zu bleiben und die Lebensaufgaben zu bewältigen. Das Erleben von Misshandlungen, von Übergriffen und Vergewaltigung bedeutet immer auch Missachtung, was sich bei fortgesetzter Traumatisierung im Selbstbild der Frauen als tiefe Selbstabwertung und -ablehnung auswirken kann.“ (Aus: Frauenberatungsstelle Warendorf)

Link: Das Rad der Gewalt

Aus einem amerikanischen Interventionsprojekt gegen Gewalt an Frauen (DAIP) stammt das RAD DER GEWALT – eine Darstellung der verschiedenen Dimensionen der Gewalt, mit denen Frauen konfrontiert werden.

Beschreibung: Ähnliches Foto

Nach: Rad der Gewalt, entwickelt vom Domestic Abuse Intervention Projekt ( DAIP)