Gartenstraße 12 · 48653 Coesfeld
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info@frauen-ev.de

Im Notfall.
Wie hilft Ihnen das Gewaltschutzgesetz?

Wenn eine Person, mit der Sie zusammenleben, Sie körperlich oder seelisch misshandelt oder damit droht ist das häusliche Gewalt.

Rufen Sie die Polizei!
Die Polizei kann den Täter dazu verpflichten, die gemeinsame Wohnung für 10 Tage zu verlassen. Sie haben dann Zeit, zu überlegen, was Sie tun wollen.

Was können Sie tun?
Sie können zunächst Kontakt zu einer Frauenberatungsstelle aufnehmen. In vertraulichen Gesprächen werden Sie über Ihre praktischen und rechtlichen Möglichkeiten informiert. Die Beraterinnen werden Sie bei allen notwendigen Schritten unterstützen.

Wenn Sie sich trennen möchten, können Sie beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Wird dem Antrag zugestimmt, verlängert sich die Frist, in der der Täter die Wohnung nicht betreten darf, in der Regel um weitere 6 Monate. Sie benötigen für die Antragstellung die Dokumentation des Polizeieinsatzes, gegebenenfalls ärztliche Gutachten über Verletzungen.

Darüber hinaus können Sie ein Näherungsverbot für den Täter veranlassen.

Sie können sich durch eine Anwältin oder einen Anwalt rechtlich beraten lassen. Falls Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein erhalten.

Wenn Sie sich nicht sicher fühlen.
Wenn Sie sich trotz der Schutzanordnung in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen, können Sie Zuflucht in einem Frauenhaus suchen!

Nehmen Sie wichtige Dokumente für sich und ihre Kinder mit, wenn Sie die Wohnung verlassen.

Hier finden Sie Hilfe!
Notruf der Polizei:
Tel. 110

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“:
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erhalten Sie Informationen über das Hilfetelefon in mehreren Sprachen.
Tel. 08000 11 60 16 (kostenlos / 24 Stunden)

Frauen- und Kinderschutzhaus SkF e.V.:
Tel. 02594 8 68 54

Sie können auch mit einem Frauenhaus außerhalb vom Kreis Coesfeld Kontakt aufnehmen.
www.frauen-info-netz.de

Frauenberatungsstelle frauen e.V.:
Tel. 02541 97 06 20
info@frauen-ev.de

Die mehrsprachige Übersetzung wurde aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen – Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW – im Rahmen des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW – gefördert.