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25 Jahre frauen e.V.
Eine Frauenberatungsstelle im Kreis Coesfeld.

Eine Frauenberatungsstelle im Kreis Coesfeld? Braucht frau sowas auf dem platten Land, wo die Welt doch noch in Ordnung ist? Dass sie das nicht ist und es, was Gewalt und Respektlosigkeit gegen Frauen angeht, kaum Unterschiede zu den Ballungsräumen gibt, wurde ganz schnell deutlich, als einige engagierte Frauen 1998 in Senden Frauen e.V. gründeten. Schon ein Jahr später zog der Verein nach Coesfeld um, wo eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen eröffnet wurde.

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Stellenausschreibung
Mitarbeiterinnen* als Honorarkräfte 

für die Durchführung von Präventionskursen gegen sexualisierte Gewalt 

Der Verein frauen e.V. es hat sich als gemeinnütziger Träger im Kreis Coesfeld zur Aufgabe gemacht, die persönliche und gesellschaftliche Lebenssituation von Mädchen* und Frauen* zu verbessern. Einzelberatungen und Gruppenangebote sowie Prävention bilden die Schwerpunkte der Arbeit. 

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Der Podcast der autonomen Frauenberatungsstelle NRW e.V.

Dieser Podcast ist entstanden anlässlich des 25-jährigen Jubiläums vom Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.

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Gewalt kommt nicht in die Tüte! 
Kampagne zum Tag gegen Gewalt an Frauen.

„Gewalt kommt nicht in die Tüte“ ist eine Kampagne von Frauen e.V., der Beratungsstelle für Mädchen und Frauen und Fachstelle gegen Gewalt im Kreis Coesfeld in Kooperation mit Essmann`s Backstube.

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Liebe endet, wo Gewalt beginnt
Platz nehmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Passend zum 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, auch Orange-Day genannt, steht nun die erste Rote Bank im Kreis Coesfeld. An der Promenade am Schützenwall in Coesfeld an der Ecke Daruper Straße mit Blick ins Grüne lädt die Rote Bank dazu ein, Platz zu nehmen. „Liebe endet, wo Gewalt beginnt“, dieser Satz steht in mehreren Sprachen in großen weißen Buchstaben auf der signalrot leuchtenden Sitzbank. Die an der Sitzbank befestigte Plakette mit der Botschaft „Platz nehmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ enthält einen QR-Code über den Betroffene zum Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen gelangen.

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Pressemitteilung: NRW braucht endlich eine wirksame Strategie zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt 

Etwa jeden 2. Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Jede dritte bis vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner. Die Folgen für die Überlebenden und ihre Kinder sind gravierend: gesundheitliche Schäden in Folge körperlicher Verletzung, psychische Belastungen wie Ängste und Depressionen sowie psychosoziale Krisen wie z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes, Erwerbsunfähigkeit und Isolation. Diese Folgen männlicher Gewalt kommen die Gesellschaft teuer zu stehen: Die repräsentative Studie des European Institute for Gender Equality aus dem Jahr 2021 beziffert für Deutschland die Kosten, die durch Gewalt gegen Frauen pro Jahr verursacht werden, auf 54 Milliarden Euro. Ein gigantischer Schaden für die Volkswirtschaft.

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Beratungsangebot für geflüchtete Frauen* und Mädchen* 

Wir möchten als Beratungsstelle für Mädchen und Frauen und Fachstelle gegen Gewalt unsere Kapazitäten, Fähigkeiten und Ressourcen bereitstellen für alle Frauen* und Mädchen*, die sich in dieser Situation Unterstützung und Begleitung wünschen.

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Das ABC inklusiver(er) Sprache
Zweiteilige Online-Fortbildung zu diskriminierungsfreier Sprache

Bei dem ersten Modul werden Argumente für und die Grundlagen von inklusiver Sprache vermittelt.

WORKSHOP 1 (30.3.22 von 15.30 – 18.00) – GRUNDLAGEN
Warum ist Sprache ein wichtiges Medium der (Anti-)Diskriminierung?
Was macht Sprache mit uns Menschen?
Was ist überhaupt „inklusive“ oder „diskriminierungsfreie“ Sprache?
Was ist „politisch korrekt“?
Wer entscheidet, was die „richtigen“ Bezeichnungen sind?

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Frauenschreibwerkstatt –
sich schreibend begegnen

Sich schreibend begegnen, das ist das Motto, unter dem eine neues Angebot der Frauenberatungsstelle Frauen e.V. im Frauenzentrum Courage in Coesfeld Anfang September startet.

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Streicht §219a
Abschaffung – jetzt!

Laut Paragraf 219a StGB dürfen Ärzt*innen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschafts­abbrüche durchführen. Sie dürfen dann aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Das erschwert ungewollt Schwangeren den Zugang zu sachlich fundierten Informationen und lässt sie in einer schwierigen Situation im Stich.

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