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Leben ohne Gewalt –

Orange Day 2024

Wie in jedem Jahr leitet der 25. November die 16 Tage andauernde weltweite UN-Kampagne „Orange The World“, die bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember geht, ein. An diesem Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen*, auch „Orange Day“ genannt, finden weltweit erneut zahlreiche Aktionen statt. Hierbei wird auf Gewalt, Unterdrückung und Ungleichbehandlung von Frauen* aufmerksam gemacht.

„Und wenn wir sprechen, haben wir Angst, dass unsere Worte weder gehört noch willkommen geheißen werden, aber wenn wir schweigen, haben wir immer noch Angst“ Audre Lorde

Gewalt ist die alltägliche Lebensrealität von Mädchen* und Frauen* – „Weltweit erlebt jede dritte Frau* ab ihrem 16ten Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben häusliche und/ oder sexualisierter Gewalt.“ sagt Jessica Mäkilä, Mitarbeiterin bei frauen e.V. und weist damit auf die Dimension der Gewalt hin. Geschlechtsspezifische Gewalt findet unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund statt.

Das Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 zeigt deutliche Zahlen:

  • Alle zwei Tage tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Im Jahr 2023 waren das 155 Frauen
  • Jeden Tag findet ein Tötungsversuch statt. 
  • Weniger als alle vier Minuten fügt ein Mann seiner Partnerin Gewalt zu.
  • Alle zwei Stunden erlebt eine Frau sexualisierte Gewalt durch ihren Partner. (Quelle: BKA Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023)

„Die Gewalt gegen Mädchen* und Frauen* geht uns alle an und prägt unser aller Leben! Geschlechtsspezifische Gewalt, in ihren unterschiedlichen Formen, häusliche, psychische, sexualisierte und digitale Gewalt wie auch die Femizide – der Tötung innerhalb von Partnerschaften, muss als gesamtgesellschaftliches Problem gesehen werden.“ sagt Miriam Harosh-Pätsch (Leitung der Frauenberatungsstelle).

„Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.“ Erklärung der Weltkonferenz für Menschenrechte von Wien  – 1993

Bereits 2011 hat Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung und der Gewalt gegen Frauen* und Kinder und häuslicher Gewalt – die Istanbul Konvention – unterschrieben. Seit 01.02.2018 ist die Istanbul Konvention in Deutschland geltendes Recht (bmfsfj).

Die Istanbul-Konvention legt fest, dass eine kommunale Verantwortung darin besteht, Frauenhilfestrukturen zu fördern, Präventionsangebote zu etablieren sowie den Schutz und die Unterstützung von Frauen* und Kindern* sicherzustellen. Nun liegt die Verantwortung zur vollständigen, konsequenten und zeit nahen Umsetzung der Ziele der Istanbul-Konvention bei der kommunalen Politik im Kreis Coesfeld. Um einen ersten Schritt zu begehen, muss eine Stelle zur Umsetzung der Ziele der Istanbul-Konvention eingerichtet werden, wie es bereits in anderen Städten, zum Beispiel Recklinghausen, fest etabliert ist.  

So fehlt es noch an Förderungen der Hilfeinfrastruktur, Frauen* und Mädchen* ausreichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützten und Ihnen einen gesicherten Zugang zum Hilfesystemen zu ermöglichen.

Frauen e.V., Beratungsstelle für Mädchen* und Frauen* – Fachstelle gegen Gewalt im Kreis Coesfeld wird am 25.11.2024 von 10:00 Uhr -13:00 Uhr mit einem Informationsstand auf dem Coesfelder Marktplatz präsent sein.

Frauen* und Mädchen* ab 14 Jahren, die von psychischer, digitaler, körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich an der Beratungsstelle – frauen e.V. wenden. Zusätzlich ist das Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen unter der Telefonnummer 116 016 kostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar.