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Pressemitteilung: NRW braucht endlich eine wirksame Strategie zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt 

Etwa jeden 2. Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Jede dritte bis vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner. Die Folgen für die Überlebenden und ihre Kinder sind gravierend: gesundheitliche Schäden in Folge körperlicher Verletzung, psychische Belastungen wie Ängste und Depressionen sowie psychosoziale Krisen wie z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes, Erwerbsunfähigkeit und Isolation. Diese Folgen männlicher Gewalt kommen die Gesellschaft teuer zu stehen: Die repräsentative Studie des European Institute for Gender Equality aus dem Jahr 2021 beziffert für Deutschland die Kosten, die durch Gewalt gegen Frauen pro Jahr verursacht werden, auf 54 Milliarden Euro. Ein gigantischer Schaden für die Volkswirtschaft.

Das Problem ist nicht neu. Das Land NRW fördert daher Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und Frauennotrufe in fast jeder Stadt und jedem Landkreis, um Betroffenen eine fachlich fundierte Unterstützung anbieten zu können. Doch was die meisten Menschen nicht wissen und sich auch nicht vorstellen können: Kein einziges dieser Hilfsangebote ist strukturell langfristig und kostendeckend finanziert. Neben dem Einwerben kommunaler Fördermittel ist ein Großteil der Hilfsangebote zusätzlich auf Spenden im Umfang bis zu 25 Prozent ihrer jährlichen Ausgaben angewiesen. Auch der Mangel an Frauenhausplätzen, die für gewaltbetroffene Frauen überlebenswichtig sein können, ist seit Jahren bekannt.

Berichte über den Anstieg an Gewalt gegen Frauen während der Pandemiejahre gehören mittlerweile zum alltäglichen Bild in Tageszeitungen. Worüber wir jedoch viel zu selten sprechen, sind die Kosten, die uns allen und betroffenen Frauen durch politische Inaktivität entstehen. Denn Hilfe für Frauen in Not ist keine offene Option: Sie ist ein juristisch zugesichertes Menschenrecht, zu dessen Einhaltung Deutschland unter anderem durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet ist.

Die Landesregierung NRW sollte diese Hilfe allen Frauen durch eine auskömmliche, gesicherte und langfristige Finanzierung von Beratungsangeboten und Frauenhäusern garantieren. Denn es ist auch dieser tägliche Skandal, der Frauen der Gefahr aussetzt, große gesundheitliche Schäden zu erleiden oder im schlimmsten Fall ihr Leben zu verlieren.

Deshalb fordern wir – das Bündnis der Unterzeichnerinnen – zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen konkret:

  • Einrichtung eines Runden Tisches NRW als Steuerungsgremium unter Mitwirkung der Fraueninfrastruktur
  • Entwicklung und Umsetzung eines zukunftsorientierten Landesaktionsplans
  • Ausbau und gesicherte Finanzierung der Unterstützungseinrichtungen
  • Ressortübergreifende Gesamtstrategie der Landesregierung

Gezeichnet:

Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e. V.
Landesarbeitsgemeinschaft Wildwasser
Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e. V.
Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e. V.